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Ich schwöre
  der Bundesrepublik Deutschland
 treu zu dienen
 und das Recht und die Freiheit
 des Deutschen Volkes
 tapfer zu verteidigen
§ 7
 Soldatengesetz
Eines der zentralsten Themen in der Diskussion um die soldatische Ethik bildet seit jeher 
 die Beschäftigung mit dem Inhalt und der Bedeutung des Eides des Soldaten.
Rein rechtlich betrachtet ist der Eid scheinbar von untergeordneter Bedeutung:
Der Auftrag der Streitkräfte ergibt sich aus den Vorgaben unseres Grundgesetzes; 
 die Bindung an die Soldatischen Pflichten entsteht durch das Soldatengesetz
 und erfährt durch das Gelöbnis bzw. die Eidesleistung lediglich ihre Bekräftigung.
Daß der Eid zumindest für den freiwillig Dienenden mehr sein sollte, als ein bloßes Formelbekenntnis,
 macht jedoch nicht zuletzt der Umstand deutlich, dass die Ableistung des Eides in § 9 SG
 zur gesetzlichen Pflicht gemacht worden ist.
Die Verweigerung der Eidesleistung gilt deshalb bis heute als Dienstpflichtverletzung, 
 die zwar nicht disziplinar geahndet wird, aber von der Beförderung ausschließt
 und für den Zeit- und Berufssoldaten zur Entlassung führt.
Wer den Eid nicht leisten will, begründet also nachhaltige Zweifel daran, 
 ob er bereit ist, seine Dienstpflichten treu zu erfüllen.
Um die in § 7 SG Eidesformel, die sogenannte "Grundpflicht", gibt es sei jeher heftige Auseinandersetzungen:
 Nicht erst mit dem Beginn der Auslandseinsätze wurde vielfach argumentiert, 
 die Treuepflicht des Soldaten beschränke sich ausschließlich darauf, "das Recht und die Freiheit
 des deutschen Volkes", also die Heimat,  zu verteidigen.
 Die friedenerzwingenden und -erhaltenden Einsätze der Bundeswehr seien deshalb vom 
 Eid des Soldaten nicht gedeckt.
Diese Debatte ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 12.07.1994 beendet.
Obwohl es also rechtlich unbedenklich erscheint, trotz der steten Erweiterung des Auftrages 
 der Streitkräfte an der bisherigen Eidesformel festzuhalten, 
 so wäre doch eine erneute Vereidigung der Soldaten
 nach dieser Entscheidung der Bedeutung des Eides sehr angemessen gewesen.
Denn nicht wenige Soldaten sehen in der Eidesleistung die Bekräftigung eines "Vertrages", 
 den sie mit dem Dienstherrn geschlossen haben.
Doch der Eid wird nicht auf einen imaginären Auftraggeber, auf den Oberbefehlshaber oder
 gar auf die Regierung geleistet, auch wenn man damit schnell den "Dienstherrn" in Verbindung bringt.
Es ist unser Land, unser Volk und unsere Werteordnung, dem diese Treue gilt,
 weshalb traditionell dem Bundespräsidenten als oberstem Repräsentanten unseres Staates
 auch der erste Trinkspruch gewidmet wird - zur Bekräftigung des Eides!
Daß es sich bei der dadurch versprochenen "Treue auf Gegenseitigkeit" schon wegen der damit
 verbundenen Bereitschaft zur Tapferkeit gerade um ein emotional wichtiges Moment handelt,
 macht deutlich, dass der Eid für die Ethik des Soldaten von zentraler Bedeutung ist.
Den Beruf des Soldaten nicht zu einem emotionalen Vakuum verkommen zu lassen,
 ist eine Aufgabe aller staatlich Verantwortlichen, zuvorderst der Offiziere.
Der Eid ist im Ideal ein mit freiem Willen gegebenes Versprechen!
Doch nur, wer sich als "Verteidiger der Werte" anerkannt und respektiert fühlt
 und wer sein Land und unsere Werterordnung wirklich liebt,
 wird dieses Versprechen halten
 und im Extrem dafür auch sein Leben riskieren wollen!
Es ist nicht der Eid, der den Mann ausmacht,
 sondern es ist der Mann, der den Eid ausmacht!
Aischylos
Ein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag zur Neufassung der Eidesformel,
 der deutlich macht,
 daß der Eid mehr eine Frage des Herzens und der persönlichen Bindung,
 denn eine "Geschäftsgrundlage" sein sollte:
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 Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes,  
 (Autor unbekannt)  |